Physikalische Therapie

Physikalische Therapie

 

 

 

Leiden Sie unter Schmerzen des Bewegungsapparates, die nicht besser werden wollen? Hindert eine Verletzung Sie daran, wieder einmal nach Lust und Laune Sport zu treiben?
 

Orthopädische Erkrankungen müssen nicht immer medikamentös behandelt werden!
 

Die Physikalische Therapie lindert Schmerzen durch den Einsatz natürlicher Reize, wie Wärme, Kälte, Wasser oder Strom. Diese unterstützen den Heilungsprozess und verhelfen zu körperlichem und geistigem Wohlbefinden.
Auch bei Unterleibsbeschwerden und Inkontinenz setzen wir die Physikalische Therapie in unserer Praxis erfolgreich ein.

 

Elektrotherapie

Schon seit dem 19. Jahrhundert weiß man, dass der elektrische Strom zu Heilzwecken verwendet werden kann. Im 20. Jahrhundert wurde eine Reihe von Verfahren der Elektrotherapie entwickelt. Die Reizstromtherapie zum Beispiel, die wir in unserer Praxis anwenden, dient der Schmerzbehandlung, der Durchblutungsförderung sowie der Kräftigung der Muskulatur.
 

Ultraschall

Auch Ultraschall ist eine Anwendung, die im weitesten Sinn zur Elektrotherapie zählt. Hierbei wird Strom in hochfrequente Schallwellen von ca. 1 MHz umgewandelt. Der Ultraschall wird mittels Schallkopf und Kontaktgel auf die erkrankte Region aufgetragen und dabei kreisend bewegt. Als Wirkung sind eine verstärkte Durchblutung sowie ein verbesserter Zellstoffwechsel bekannt. Auch wird die Schmerzschwelle angehoben. Somit können Verletzungen in Muskel- und Sehnengewebe schneller heilen. Ultraschall wird besonders bei Muskel- und Sehnenreizungen oder -verletzungen eingesetzt.

 

Mikrowelle
Die Mikrowellenstrahlung wird sowohl in der Haut als auch in der hinter dem Unterhautfettgewebe liegenden Muskulatur in Wärme umgewandelt. Wir setzen die Mikrowellentherapie in unserer Praxis bei orthopädischen Erkrankungen sowie Sportverletzungen ein.

 

Um eine optimale Schmerzlinderung sowie Heilung zu erreichen, sollten die Anwendungen der Physikalischen Therapie zwei Mal die Woche durchgeführt werden.

 

Die Methoden der Physikalischen Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise erstattet. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Privatpatienten bekommen je nach Kasse und Versicherungsumfang  die Behandlung erstattet.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns bitte an: Wir beraten Sie jederzeit gerne!

 

Ihr Praxisteam